Im Zuge der weltweiten Terrorismus-Bekämpfung hat die Europäische Union mit zwei Verordnungen die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt.
Diese Verordnungen (2580/2001 – 881/2002) verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen bereitzustellen.
Betroffen sind alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen und Firmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt sehen jede Warenlieferung oder Dienstleistung als potenziell von der EG-Verordnung erfasst an. In diesem Sinne stellt das Merkblatt über Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 20. März 2005 fest:
Weder direkt noch indirekt dürfen Terroristen und Terrorgruppen Geld sowie wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wirtschaftliche Ressourcen sind Vermögenswerte jeder Art, so dass die Verordnung auch die direkte oder indirekte Lieferung von Gütern verbietet.
Nicht nur Lieferungen ins Ausland, auch alle Binnenmarkt- und Inlandsgeschäfte müssen geprüft werden, da sich die Verbote der Verordnungen eben nicht auf bestimmte Länder, Regionen oder Waren beziehen, sondern auf Personen und Organisationen. Und davon gibt es allein in den Boykottlisten der EU schon mehr als 4.500 aufgeführte Personen und Organisationen, zusammen mit den wichtigsten US-Sanktionslisten sind es mehr als 18.000!
Diese US-Boykottlisten müssen unter bestimmten Umständen in die Prüfung einbezogen werden, in jedem Fall aber, wenn Sie US-amerikanische Geschäftsbeziehungen unterhalten und bei Verstoß dagegen nicht selbst auf die US-Liste gesetzt werden wollen.
Und die Strafandrohungen mit – im schlimmsten Fall – bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug und Geldstrafe bis 500.000 Euro sind drakonisch. Umsatzabschöpfung und -einziehung werden ebenfalls angedroht und können neben den hohen Geldbußen sogar den Ruin des betroffenen Unternehmens bewirken.
Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, große und kleine, zu neuen, höchst komplizierten Maßnahmen, um verbotene Geschäftskontakte rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dies ist mit zeitraubenden und komplizierten Organisationsmaßnahmen zum Erkennen und Verhindern solcher Geschäftsvorfälle verbunden.